Vertragsbedingungen

1. Vertragsdaten

Der folgende Vertrag gilt für:

das im Anmeldeformular gewählte Event

und wird vereinbart zwischen:

soderso UG (haftungsbeschränkt)
Radeberger Str. 21 A,
01458 Ottendorf-Okrilla

und der Stand mietenden Person (oder Gesellschaft)

2. Standgebühren und Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung der Standgebühren erfolgt sofort nach Anmeldung.

3. Auf-/Abbau und Ablauf des Festivals

Aufbau- und Abbauzeiten und Bedingungen können je nach Veranstaltung varieren. Würde nichts anderes per Mail mitgeteilt gelten die hier genannten Regelungen.

Freitag Aufbau:
16-19 Uhr

Samstag Aufbau:
2 Stunde vor Einlass BesucherInnen

Samstag Abbau:
Abbau Designmarkt Unverzüglich nach Schließung Designmarkt-Fläche
Abbau Foodcorner Unverzüglich nach Schließung Foodcorner 

Sonntag Aufbau:
1 Stunde vor Einlass BesucherInnen

Sonntag Abbau:
Abbau Designmarkt Unverzüglich nach Schließung Designmarkt-Fläche 
Abbau Foodcorner Unverzüglich nach Schließung Foodcorner 

Der Abbau eurer Stände findet nach den jeweiligen Öffnungszeiten statt (siehe
FAQ-Seite für das jeweilige Event). Ein frühzeitiger Abbau führt zu Strafzahlungen. Das Gelände des
Designmarktes schließt Samstag und Sonntag früher als der Foodcorner und wird für
BesucherInnen nach Ablauf der Öffnungszeiten nicht mehr zugänglich sein.

Für alle ohne Zelt:
Wir empfehlen euch für die Nacht von Freitag auf Samstag euren Stand mit Planen
oder Abdeckungen auszustatten und/oder eure Produkte in Kisten zu verräumen.
Eure Stände können über Nacht stehen bleiben. Das Gelände wird abgeschlossen.
Es wird keine Haftung übernommen.

Für alle mit Zelt:
Eure Zelte können über Nacht mit euren Seitenwänden verschlossen werden.

 

4. Standplatzierung und weitere Infos zum Stand

Die gebuchten Standplätze werden von uns vor Ort markiert sein. Um einen
geregelten Ablauf des Auf- sowie des Abbaus zu gewährleisten, bitten wir euch, nur
den gemieteten Standplatz für den Aufbau zu verwenden. Ein genauer Standplan
wird kurz vor der Veranstaltung an euch versendet.

Eine Anfahrt zum Eingang mit Auto zum Entladen ist möglich, wird jedoch zeitlich
auf 15 min begrenzt.

Wir versuchen auf Standplatz Wünsche, die bei Anmeldung an uns herangetragen
wurden, soweit möglich zu berücksichtigen, garantieren jedoch keine feste
Einhaltung dieser.

Die Standkonstruktion ist selbst mitzubringen. Die gebuchte Standgröße darf nicht
überschritten werden. Die Wände/Gegenstände der Location dürfen weder beklebt
oder anderweitig zur Präsentation genutzt werden.

Bitte versorgt euren Stand mit ausreichender Beleuchtung. Es ist lediglich eine
Grundbeleuchtung vorhanden. Jede Inszenierung eures Standes muss in
Eigenregie erfolgen. Es gibt für jeden Stand die Möglichkeit eines
Stromanschlusses, dieser muss allerdings im Vorfeld angemeldet werden und ist
nur gegen eine Gebühr von 45,00€ zzgl. MwSt. möglich. Eine nachträgliche
Zubuchung eines Stromanschlusses ist bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
möglich.

Für die Verursachung etwaiger Schäden an der Location haftet jede/r AusstellerIn
selbst. Sollten hierfür Kosten seitens der Location anfallen, werden diese
umgehend an euch weiter verrechnet.

Für den durch deinen Stand anfallenden Müll und dessen Entsorgung bist du
verantwortlich und musst diesen auf eigene Kosten spätestens zum Abbau deines
Standes vom Gelände entfernen. Die Entsorgung in den öffentlichen Mülleimer des
Veranstaltungsgeländes ist untersagt.

5. Getränke und Speisen

Die Bewirtung mit Speisen erfolgt durch die Foodtrucks & Foodstände. Sonstige
AusstellerInnen dürfen lediglich kostenlose Verkostungsmengen an die
BesucherInnen abgeben. Eine Kühlmöglichkeit ist nicht vorhanden.
Das Angebot von Getränken bedarf – auch für Foodtrucks – einer
Sondergenehmigung der Veranstaltungsleitung. Der Eigenkonsum von Getränken ist
erlaubt.

6. Stornierung, Absage deiner Teilnahme und Vertragsstrafen

Eine Absage der Teilnahme ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss
durch die Mietende Person möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist die volle Höhe der Miete bei einer Absage fällig. Bei einer Absage 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Strafzahlung von zusätzlich 50% der Standmiete fällig.

Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn ist eine zusätzliche Vertragsstrafe von
500,00 € zzgl. MwSt. fällig. Ebenso ist mit derselben Vertragsstrafe bei
Nichteinhaltung der Öffnungszeiten zu rechnen. Dies inkludiert verspäteten Aufbau
und / oder vorzeitigen Abbau.
Werden andere Waren als vorab angemeldet verkauft, behalten wir uns das Recht
vor, euch vom Designfestival auszuschließen. Die Standgebühren sind dennoch
vollständig zu bezahlen.

7. Absage der Veranstaltung, höhere Gewalt und Wettergegebenheiten

Die Veranstaltung kann grundsätzlich auch bei ungünstiger Witterung durchgeführt werden. In diesem Fall bleibt die Standgebühr vollständig geschuldet. Ein Anspruch auf einen Ersatzplatz im Innenbereich oder auf die Bereitstellung von Wetterschutz, Überdachungen oder Sicherungsvorrichtungen für Stände, Waren oder technische Geräte besteht nicht. Die AusstellerInnen haben eigenverantwortlich für einen geeigneten Schutz ihrer Stände, Waren und Ausrüstung zu sorgen.

Der Veranstalter ist berechtigt, den Termin, die Öffnungszeiten, die Dauer, den Veranstaltungsort, die Flächenaufteilung sowie den konkreten Standplatz aus organisatorischen Gründen oder aufgrund von Umständen zu ändern, die eine Durchführung in der ursprünglich vorgesehenen Form wesentlich erschweren. Solche Änderungen berechtigen nicht zur Rückforderung oder Minderung der Standgebühr, sofern die Teilnahme für die AusstellerInnen unter Berücksichtigung ihrer berechtigten Interessen weiterhin zumutbar ist.

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Unwetterwarnungen, Sicherheitsbedenken, des Ausfalls des Veranstaltungsortes, Streiks, erheblicher technischer Störungen oder anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände nicht wie geplant stattfinden, darf der Veranstalter die Veranstaltung absagen oder auf einen Ersatztermin innerhalb der folgenden zwölf Monate verlegen.

Bei einer Verlegung wird die Buchung einschließlich der gezahlten Standgebühr auf den Ersatztermin übertragen. Ist den AusstellerInnen die Teilnahme am Ersatztermin nachweislich nicht zumutbar, können sie innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Ersatztermins in Textform widersprechen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt die Buchung für den Ersatztermin fort. Im Fall eines fristgerechten und berechtigten Widerspruchs wird die Standgebühr nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen abgerechnet.

Im Fall einer endgültigen Absage oder eines berechtigten Widerspruchs gegen den Ersatztermin darf der Veranstalter bereits entstandene, unmittelbar veranstaltungsbezogene und nicht mehr stornierbare Kosten anteilig von der Standgebühr abziehen, soweit diese Kosten trotz der Absage fortbestehen und der Abzug unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist. Der Veranstalter legt die Berechnung des Abzugs auf Anfrage nachvollziehbar dar.

Der nach der Abrechnung verbleibende Betrag kann nach Wahl des Veranstalters zunächst als Guthaben verbucht werden. Das Guthaben kann innerhalb von zwölf Monaten für eine andere Veranstaltung desselben Veranstalters eingesetzt und auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen übertragen werden. Eine Verzinsung des Guthabens findet nicht statt.

Wird das Guthaben innerhalb seiner Gültigkeitsdauer nicht oder nicht vollständig eingesetzt, wird der verbleibende Betrag nach Ablauf der zwölf Monate ausgezahlt. Der Veranstalter ist berechtigt, unter angemessener Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen und betrieblichen Verhältnisse den Zeitpunkt der Auszahlung sowie die Auszahlung in mehreren Teilbeträgen festzulegen. Die vollständige Auszahlung erfolgt spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Guthabens.

Sieht der Veranstalter von einer vorherigen Gutschrift ab und entscheidet sich für eine unmittelbare Rückzahlung, kann diese ebenfalls in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Zeitpunkt, Anzahl und Höhe der Teilzahlungen bestimmt der Veranstalter nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Höhe des Erstattungsbetrags, der Anzahl der betroffenen AusstellerInnen und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die vollständige Auszahlung erfolgt spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Abrechnung.

Der konkrete Auszahlungsplan wird den betroffenen AusstellerInnen nach Abschluss der Abrechnung in Textform mitgeteilt. Eine vorzeitige Auszahlung oder eine abweichende Ratenzahlungsvereinbarung kann im Einzelfall vereinbart werden. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Veranstalters bleiben unberührt.

Entscheidet sich der Veranstalter freiwillig für eine vollständige Gutschrift der Standgebühr, obwohl nach dieser Regelung ein Kostenabzug zulässig wäre, besteht kein zusätzlicher Anspruch auf Auszahlung des gutgeschriebenen Betrags vor Ablauf der festgelegten Gültigkeitsdauer.

Weitere Ansprüche aufgrund einer Änderung, Verlegung oder Absage, insbesondere der Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Transport-, Personal-, Produktions-, Material- oder entgangenen Umsatzkosten, sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

8. Marken- und Urheberrechte, Rechte Dritter und öffentliche Rechte

Das Designfestival dient als Plattform für den Verkauf und das Bewerben eurer
Produkte. Bitte beachtet Rechte Dritter und öffentliche Rechte, etwa die Einhaltung
von Marken- und Patentrechten anderer. Das Vorliegen eurer Gewerbeberechtigung
wird nicht von uns kontrolliert, muss jedoch vorliegen (bei einer Kontrolle des
Ordnungsamtes, um Produkte auch Sonntags verkaufen zu dürfen).
Sollten wir Strafen, Entschädigungen oder Ähnliches zahlen müssen, weil Gesetze
oder behördliche Auflagen verletzt werden, werden diese Kosten auf euch übertragen.

Die uns von euch im Rahmen der Anmeldung zur Verfügung gestellten Fotos, die
von euch gesendeten Produktinformationen sowie die bei der Veranstaltung von uns
gemachten Fotos und Videos dürfen von uns in vollem Umfang zu Werbezwecken
im Zusammenhang mit den Designfestival verwendet werden (etwa Veröffentlichung
auf unseren Social Media Kanälen, Newslettern, Flyern und im Ausstellerverzeichnis
der Homepage).

9. Haftung

Die mietende Person übernimmt die volle Haftung für alle Schäden und
Schadensansprüche, die an der Mieteinheit, deren Inhalt und an Eigentum Dritter im
Zusammenhang mit der Nutzung im Mietzeitraum entstehen. Jegliche Haftung oder
Schadensansprüche an der vermietenden Gesellschaft sind ausgeschlossen. Die
Standplätze sind ordnungsgemäß und aufgeräumt zu übergeben.

10. Schlussbestimmungen

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen
übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit
vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine
unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen
unwirksam.

Alle in den AGBs beschriebene Bedingungen werden durch weitere individuelle Regelungen (je nach Veranstaltung) ergänzt und per Mail mitgeteilt. Diese Bedingungen können genannte AGB Punkte ersetzen oder ergänzen.